Mit der Jagdgesetznovelle 2015 wurden die Rechte und Pflichten des beeideten Jagdschutzpersonals auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Seither bildet das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz aus dem Jahr 2007 die Grundlage für die Tätigkeit der steirischen Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjäger.